Typische Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge seien von der Zwei-Monats-Regelung im Konsumentenschutzgesetz ausgenommen – Experte spricht von „großem Wendepunkt“
Typische Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge seien von der Zwei-Monats-Regelung im Konsumentenschutzgesetz ausgenommen – Experte spricht von „großem Wendepunkt“