Für Kleinst-PV-Anlagen auf Balkonen gilt künftig auch die Zustimmungsfiktion im Wohnungseigentumsgesetz – Im Grundbuch können allzu private Dokumente verborgen werden
Für Kleinst-PV-Anlagen auf Balkonen gilt künftig auch die Zustimmungsfiktion im Wohnungseigentumsgesetz – Im Grundbuch können allzu private Dokumente verborgen werden