In den vergangenen Jahren hob der OGH mehrere Wertsicherungsklauseln auf. Laut einer aktuellen Entscheidung bekommt eine Mieterin dennoch kein Geld zurück
In den vergangenen Jahren hob der OGH mehrere Wertsicherungsklauseln auf. Laut einer aktuellen Entscheidung bekommt eine Mieterin dennoch kein Geld zurück