Mit Ende der Gebührenbefreiung bleiben für bereits Begünstigte die Nachweis- und Meldepflichten bestehen, darauf weist die Notariatskammer hin
Mit Ende der Gebührenbefreiung bleiben für bereits Begünstigte die Nachweis- und Meldepflichten bestehen, darauf weist die Notariatskammer hin